Neue Führerscheine
Seit dem 19. Januar 2013 gibt es in Deutschland die neue EU-Führerscheinrichtlinie. Diese sagt aus, dass alle Führerscheine eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Das bedeutet, dass alle „alten“ Führerscheine ausgetauscht werden müssen. Sprich die alte „Pappe“ oder das „rosa Scheinchen“ ist bald nicht mehr gültig. Lediglich sagt das nur aus, dass das Dokument „nur“ 15 Jahre gültig ist. Nach Ablauf muss der Führerschein dann erneuert werden. Aber eben nur dieser Ausweis. Eine neue Prüfung muss nicht abgelegt werden!
Und da alles wie immer kompliziert ist, wurde diese Umtauschpflicht dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr zu Grunde gelegt.
Führerscheine bis 1998:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2021 |
1959 - 1964 | 19.01.2022 |
1965 - 1970 | 19.01.2023 |
1971 oder später | 19.01.2024 |
Führerscheine ab 1999:
Austellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999-2000 | 19.01.2025 |
2001-2002 | 19.01.2026 |
2003-2004 | 19.01.2027 |
2005-2006 | 19.01.2028 |
2007-2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2029 |
2010 | 19.01.2030 |
2011 | 19.01.2031 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2032 |
Ach ja… und natürlich wird dann bei jedem „Update“ die Zahlung von ca. 25 Euro fällig…